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Gegenwärtig kann die Analyse des menschenrechtlichen Risikofußabdrucks in Lieferketten eine Herausforderung darstellen. In der Vergangenheit mangelte es an Transparenz, Daten und Verständnis für die Problematik. Was wir jedoch haben, ist ein Rahmenwerk - die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 (UNGP BHR). Darüber hinaus steht dieses Rahmenwerk im Einklang mit der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (EU CSRD) von 2023.